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Mediation - Gut zu wissen

Mediation ist keinesfalls nur «ein bisschen Konfliktmanagement» oder «etwas Gesprächsmoderation», auch wenn Konfliktmanagement und Gesprächsführung wichtige Aufgaben des Mediators sind. Mediation ist eine aussergerichtliche, schnelle, kostengünstige, vertrauliche, image- und beziehungsschonende Methode um in Konfliktfällen zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.

Das Verfahren ist klar strukturiert und erfordert die aktive inhaltliche Arbeit der Konfliktparteien. Generell gilt: Die Medianden (Konfliktparteien) bestimmen den inhaltlichen Verlauf einer Mediation, der Mediator den strukturellen. Im Mittelpunkt der Mediation steht nicht die Frage nach Recht oder Unrecht, bzw. Schuld und Unschuld, sondern die Suche nach einer möglichst dauerhaften und zukunftsorientierten Lösung.

Eine in einer Mediation erarbeitete Vereinbarung hält eher, weil die Ergebnisverantwortung bei den Beteiligten (Medianden) liegt und nicht von aussen verordnet wird (z.B. Gericht).

Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten Mediators kann, insbesondere bei hohen Streitwerten, kostengünstiger sein, als die Streitaustragung vor Gericht mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen zudem in begrenztem Ausmass auch Mediationskosten.

Beispiele, in denen Mediation erfolgreich zur Konfliktlösung beitragen kann: Arbeitsstreitigkeiten | Konflikte in und zwischen Unternehmen | Konflikte innerhalb von Verwaltungen oder zwischen Verwaltung und Dritten | Interkulturelle Konflikte | Auseinandersetzungen im Umweltbereich | Mieter- und Nachbarschaftskonflikte | Politische Auseinandersetzungen | Auseinandersetzungen in Schulen | Erbschaftsstreitigkeiten | Trennung und Scheidung

Mediation wird häufig als moderne und «alternative» Form der Konfliktbeilegung beschrieben. Hierbei kann der Eindruck entstehen, es handele sich dabei um ein neues Modell zur Konfliktlösung, welches - wie so vieles - aus den USA zu uns gekommen ist.

Dass mediative Konfliktlösung eine Tradition von über 2'500 Jahren hat und weltweit in unterschiedlichsten Kontexten zu finden ist, wird nur sehr selten erwähnt. In den 60er und 70er Jahren wurde die Mediation in den USA wieder entdeckt und wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Inzwischen ist in den USA die Mediation sogar teilweise als Vorverfahren zur gerichtlichen Auseinandersetzung gesetzlich vorgeschrieben. In Europa sind mediative Elemente bei der Lösung von Konflikten seit dem Mittelalter zu finden. So wird z.B. in einem Vertragswerk vom 24.10.1648, der Mediator Alvise Contarini namentlich erwähnt. Vermittlung und mediative Aussöhnung unter Ehegatten war bereits vor der Französischen Revolution bekannt. Im 19. Jh. wurden in England erste Schlichtungsstellen - speziell im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Streitigkeiten - geschaffen.

Auch im deutschsprachigen Raum sowie der EU gewinnt Mediation zunehmend Bedeutung. In der Schweiz ist am 1. Januar 2011 erstmals eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung in Kraft getreten. Darin werden die Schnittstellen zur Mediation geregelt. Vorbehaltlich gewisser Ausnahmen ist vor dem Gang vor den Richter ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Den Parteien steht es frei, sich anstelle eines staatlichen Schlichtungsverfahrens auf eine Mediation zu einigen. Das Mediationsverfahren ist von den Parteien zu organisieren und hat vom Gericht oder der Schlichtungsbehörde unabhängig zu erfolgen. Auf der Ebene der Europäischen Union trat 2008 für die Mediation in Zivil- und Handelssachen die Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) in Kraft, welche die nationalen Staaten derzeit umsetzen.

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